Laut Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) müssen die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten bei Lebensmitteln angegeben werden.
Entweder ergibt sich das Allergen schon aus der Bezeichnung des Lebensmittels oder aber es muss im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Dabei sind Allergene besonders hervorzuheben.
Dieser Pflicht kommen wir selbstverständlich sowohl im Internet als auch auf den Produktetiketten nach.
Darüber hinaus gibt es noch Kreuzkontakte bzw. Kreuzkontamimationen. Hierunter versteht man den unbeabsichtigten Eintrag während des Anbaus oder aber den unbeabsichtigten Eintrag von Allergenen während der Produktion. So zum Beispiel durch Fruchtfolgen, kontaminiertes Saatgut oder Verwehungen auf den Feldern.
Unser Unternehmen verfügt sowohl über ein HACCP-Konzept als auch über Leitlinien für dem Umgang mit Allergenen. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig zu diesem Thema geschult. Doch trotz größter Sorgfalt können wir unbeabsichtigte Kreuzkontaminationen nicht gänzlich ausschließen. Daraus ergibt sich, dass Spuren von Allergenen die in unserem Betrieb verarbeitet werden in unseren Produkten enthalten sein können.
In unserem Betrieb werden folgende Allergene verarbeitet:
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Lupinen
- Weizen